Eherecht

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  Eherecht  

Das Eherecht – Ein Leitfaden für Braut- und Eheleute.

Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Eheschliessung, welche Dokumente Sie benötigen und was sonst noch zu beachten ist.

Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten, wenden Sie sich
an das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams.
Nachfolgend finden Sie einige Hinweise, wie die Heirat vorbereitet und die Trauung vollzogen wird.
Welches sind die Voraussetzungen zur Ehe?

Damit Sie heiraten können, müssen Sie nach Gesetz beide volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Auch dürfen Braut und Bräutigam nicht
nahe miteinander verwandt sein. So ist etwa die Ehe zwischen Geschwistern und zwischen Halbgeschwistern ebenso ausgeschlossen wie zwischen Stiefelternteil und Stiefkind. Sind Sie bevormundet, muss Ihre Vormundin bzw. Ihr Vormund der Heirat zustimmen.
Wie wird die Heirat vorbereitet?

Für die Trauung reichen Sie beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams ein Gesuch ein, dem Sie gewisse Dokumente beilegen müssen.

Sind Sie Schweizerin oder Schweizer, handelt es sich um:

– eine Wohnsitzbescheinigung
(ausgestellt von der Einwohnerkontrolle bzw. vom Personenmeldeamt),
– einen Personenstandsausweis (ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes).

Als Ausländer/in müssen Sie in der Regel folgende Papiere einreichen:

– eine Wohnsitzbescheinigung (Ausländerausweis),
– Dokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Familienzugehörigkeit, Zivilstand und Staatsangehörigkeit.

Nachdem Sie das Gesuch und die Unterlagen übergeben haben, müssen
Sie der Zivilstandsbeamtin bzw. dem Zivilstandsbeamten persönlich
erklären, dass Sie alle Heiratsvoraussetzungen erfüllen und dass keine Ehehindernisse vorliegen. Daraufhin prüft das Zivilstandsamt Ihr Gesuch und teilt Ihnen schriftlich mit, ob die Trauung erfolgen kann. Wünschen Sie nicht auf demjenigen Zivilstandsamt getraut zu werden, das Ihr Gesuch prüft, wird Ihnen die hierfür erforderliche Trauungsermächtigung ausgestellt.
Wie verläuft die Trauung?

Der Ort und der Zeitpunkt
Die zivile Trauung findet in einem amtlichen Trauungslokal des von Ihnen
ausgewählten Zivilstandsamtes statt, und zwar frühestens zehn Tage und
spätestens drei Monate, nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Heirat
erfolgen kann.

Das Jawort
Die zivile Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei mündigen Zeuginnen oder Zeugen statt, die Sie selbst bestimmen. Im Trauungslokal fragt Sie die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Bejahen Sie beide die Frage, wird die Ehe als geschlossen erklärt. Danach müssen Sie und Ihre Trauzeugen die Eintragung im Eheregister unterzeichnen. Unmittelbar nach der Trauung erhalten Sie das Familienbüchlein, in das jede familiäre Änderung eingetragen wird.

Die kirchliche Trauung
Es steht Ihnen frei, sich auch kirchlich trauen zu lassen. Die kirchliche Hochzeit darf jedoch erst nach der Ziviltrauung stattfinden.

Weiterführende und detaillierte Informationen sind als PDF-Download verfügbar:
Ein Leitfaden für Braut- und Eheleute, Ehe- und Erbrecht
Herausgegeben vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement




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